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Ab dem 01.01.2009 tritt eine weitere Stufe der Gesundheitsreform 2007 in Kraft. Rechtsgrundlage ist das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)". Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:
Das Wichtigste für Schnell-Leser
- Generelle Krankenversicherungspflicht für alle
- Basistarif ersetzt Standardtarif: Leistungen sind auf Kassenniveau, jeder wird ohne Zuschläge aufgenommen
- PKV-Bestandskunden dürfen Alterungsrückstellungen teilweise bei einem Wechsel mitnehmen, mit der Folge günstigerer Einstiegsbeiträge
- Kasseneinheitsbeitrag steigt auf 15,5 %; jede Kasse darf Zu- oder Abschläge erheben
- Krankentagegeld entfällt für gesetzlich versicherte Selbständige
Änderungen in der Privaten Krankenversicherung
1) Einführung einer Krankenversicherungspflicht
Ab dem 01.01.2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht für bisher unversicherte Personen, die aber der PKV zuzuordnen sind. Dazu müssen die privaten Krankenversicherer einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser Basistarif entspricht etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag darf dabei nicht den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Dieser Basistarif steht auch Kunden ohne Gesundheitsprüfung offen, damit sollen alle, die momentan keine Krankenversicherung haben, wieder krankenversichert werden. Der Basistarif ersetzt auch den Standardtarif nach § 315 SGB V, der bisher von der Branche angeboten wurde.
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse dürfen im Basistarif nicht vereinbart werden. Eine Kündigung wegen Nichtzahlung der Beiträge und ein Rücktrittsrecht des Versicherers sind im Basistarif ebenfalls ausgeschlossen. Kann ein Kunde seinen Beitrag für den Basistarif nicht aufbringen, dann zahlt er nur die Hälfte des Höchstbeitrags. Im schlimmsten Fall zahlt der Kunde sogar nur ein Viertel des Beitrags. Der Rest wird über eine Umlage durch die anderen PKV-Versicherten gezahlt.
2.) Mitnahmerecht der Alterungsrückstellungen bei einem PKV-Wechsel
PKV-Bestandskunden: Alle, die am 01.01.2009 bereits PKV-versichert sind, haben bis 30.06.2009 einmalig die Gelegenheit, die Krankenversicherung zu wechseln. Dabei werden die so genannten Alterungsrückstellungen mitgegeben. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur in einer Höhe, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wären. Nach diesen 6 Monaten ist die Mitnahme der Altersrückstellungen für diese Gruppe nicht mehr möglich.
PKV Neukunden: Alle, die 2009 einen PKV-Vertrag neu abschließen, haben auch über den 30.06.2009 hinaus das Recht, bei einem PKV-Wechsel ihre Alterungsrückstellungen mitzunehmen.
Unsere Meinung:
Das Gesetz ist in der Branche und vielen politischen Parteien auf vielfache Kritik gestoßen. Denn hier wird privaten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, dass es seine Dienstleistungen nicht kostendeckend kalkulieren darf. Der Basistarif muss durch andere Tarife quersubventioniert werden. Auch werden so genannte "Stornogewinne" nicht mehr wie vor 2009 anfallen, weil der Kunde jetzt einen Teil seine Alterungsrückstellungen mitnehmen darf. Dies dürfte zu Beitragsanpassungen bei Bestandskunden führen, allerdings in weit geringerem Rahmen als vielfach befürchtet. Denn wer viele Jahre privat versichert ist, wird durch die Mitnahmeoption der AR vermutlich nur gering zu einem Wechsel seines PKV-Unternehmens motiviert sein, da diese eben auf den Rahmen des Basistarif beschränkt ist. Ein Großteil der Alterungsrückstellungen bleibt im Kündigungsfall also auch nach dem Jahreswechsel 2009 beim Altversicherer.
Auch die Erfahrungen der Branche mit dem Standardtarif lassen Entwarnung geben: Von aktuell rd. 8,5 Millionen privat krankenversicherten Personen waren bis Mitte 2007 nur rd. 20.000 Personen im Standardtarif versichert. Das entspricht nur rd. 2,4 Promille. Selbst wenn davon rd. die Hälfte seine Beiträge nicht vollständig zahlen kann, sollte sich das höchstens in Höhe von Centbeträgen auf die Monatsbeiträge der anderen Versicherten auswirken.
Gleichzeitig freuen sich aber "PKV zu PKV Wechsler", weil sie durch das "Mitbringen" von Alterungsrückstellungen von ihrem Altversicherer einen günstigeren Beitrag angeboten bekommen werden.
Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Einheitlicher Beitragssatz Ab Januar 2009 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung ein für alle Kassen einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % eingeführt. 7,3 % tragen die Arbeitgeber und 8,2 % die Arbeitnehmer. Die Kassen selbst dürfen darüber hinaus eigene Zu- oder Abschläge erheben, durch die ein Restwettbewerb gewahrt bleiben soll. Ab 2011 soll der Beitrag zentral vom Bundesversicherungsamt eingezogen werden. Bis dahin werden die Kassen das Inkasso selbst übernehmen und die Beiträge an den Gesundheitsfonds überweisen. Von dort erhalten sie die Beiträge in Form von Zuweisungen zurück (§242 SGB V).
Besondere Auswirkungen hat die Gesundheitsreform auf alle selbständig Erwerbstätigen. Das Krankentagegeld entfällt zum 01.01.2009. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Wahltarif gegen Mehrbeitrag bei Ihrer Krankenkasse abzuschließen. Sie haben dann eine Bindedauer von 3 Jahren. Sie verlieren außerdem Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Unsere Meinung:
Selten war ein Sozialgesetz so umstritten wie der so genannte Gesundheitsfonds. Seinen Ursprung findet der Fonds nach Expertenmeinung nicht in wirtschaftlicher Vernunft, sondern in einem politischen Konflikt um Kopfpauschale (CDU/CSU, FDP) und Bürgerversicherung (SPD/Grüne).
Keine Partei wollte in diesem Konflikt nachgeben und so einigte man sich auf das besagte neue Inkassoverfahren als kleinsten gemeinsamen Nenner. Dass so das ursprüngliche Ziel von mehr Wettbewerb und stabilen (im Idealfall sogar geringen) Beiträgen so konterkariert wird, lässt sich an der Höhe des Einheitsbeitrages ablesen. Er ist deutlich höher als der Durchschnittsbeitrag der Kassen 2008. Millionen von gesetzlich Krankenversicherten werden daher 2009 deutlich mehr an Kassenbeiträgen zahlen.
Dazu kommt der deutlich gestiegene Verwaltungsaufwand des neuen gesplitteten Inkassoverfahrens. Zunächst zieht das Bundesversicherungsamt 15,5 % ein. Bis zu 1 % Zusatzbeitrag kann jede Kasse darüber hinaus erheben, wenn die Grundzuweisungen aus dem Fonds nicht ausreichen. Das wiederum setzt eine individuelle Einkommensprüfung der Kasse bei u.U. Millionen von Kassenmitgliedern voraus.
Ab Beginn wird der Fonds mit jährlich vier Milliarden Euro Steuergeldern subventioniert, die sich ab 2010 jährlich um 1,5 Milliarden Euro erhöhen. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Doch auch das wird voraussichtlich nicht reichen.
Der Schätzerkreis aus Fachleuten des Bundesversicherungsamtes (BVA), der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums hatte sich bei Verhandlungen um die Höhe des Einheitsbeitragssatzes zuvor nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Die Kassen hatten einen Beitragssatz von 15,8 Prozent gefordert. Der Chef des Ersatzkassen-Verbandes, Ballast, warnt deshalb schon für 2009 vor entsprechenden Zusatzbeiträgen, die viele Kassen von ihren Mitglieder erheben werden müssen. Spätestens ab 2010 wird voraussichtlich dann auch der Einheitsbeitrag weiter steigen.
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