FAQ - Mutterschutz

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Mutterschutz

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Administrator
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Freitag, 07. November 2008
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nie
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Antwort

Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlings-Geburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld erhalten nur Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Nach den Musterbedingungen zahlen private Krankenversicherungen kein Tagegeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung besteht.
Einige Versicherer bieten jedoch eine Verbesserung zu den Musterbedingungen. Demnach erhalten Sie bei einem guten Krankenversicherer Leistungen.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind weiter zu entrichten. Beachten Sie: Frauen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen ebenfalls bei Schwangerschaft Beiträge entrichten - doch das ist kaum bekannt! Wenn die Familienversicherung nicht greift, was durchaus der Fall sein kann, wird der Beitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit errechnet.

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