FAQ - Entbindung
Entbindung
Antwort
Nach den Musterbedingungen zahlen private Krankenversicherungen kein Tagegeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung besteht. Einige Versicherer bieten jedoch eine Verbesserung zu den Musterbedingungen. Demnach erhalten Sie bei einem guten Krankenversicherer Leistungen. Auch sehen einige Anbieter eine „Entbindungspauschale“ vor. So erhalten Sie z.B. bei Entbindung den 12fachen Satz Ihres versicherten Krankentagegeldes.


