FAQ - Entbindung

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Entbindung

Author:
Administrator
Erstellt:
Freitag, 07. November 2008
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nie
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Antwort

Nach den Musterbedingungen zahlen private Krankenversicherungen kein Tagegeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung besteht. Einige Versicherer bieten jedoch eine Verbesserung zu den Musterbedingungen. Demnach erhalten Sie bei einem guten Krankenversicherer Leistungen. Auch sehen einige Anbieter eine „Entbindungspauschale“ vor. So erhalten Sie z.B. bei Entbindung den 12fachen Satz Ihres versicherten Krankentagegeldes.

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