Beraterkreis Private Krankenversicherung warnt eindringlich vor dem Abschluss von Krankentagegeld-Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen.
Seit dem 01.01.2009 ist das Tagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte, z.B. Selbständige entfallen. Gleichzeitig wurde es über so genannte Wahltarife (§ 53, SGB V) wieder eingeführt. Doch birgt die Mitversicherung von Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse eine ganze Reihe von Fußangeln.
Zunächst einmal bindet die Krankenkasse das Mitglied mit dem Abschluss eines Wahltarifs für mindestens drei Jahre an sich. Solche Knebelverträge kannte man sonst nur aus ganz anderen Branchen. Die Bindung gilt aber nicht nur für den Wahltarif, sondern gleichzeitig auch für die Hauptversicherung. Wer also zwischenzeitlich die Kasse oder zu einer Privaten Krankenversicherung wechseln will, erlebt eine böse Überraschung.
Doch es kommt noch schlimmer: Denn kein Selbstständiger kann sicher sein, das vereinbarte Tagegeld bei Krankheit auch wirklich zu bekommen. So hat zwar ein Gastwirt aus dem Badischen seit 1961 brav Beiträge an seine AOK gezahlt. Doch als er einen Schlaganfall erlitt eröffnete ihm die AOK, daß ihm leider nur einen Anspruch von 0,- € zusteht. Der Gastwirt hatte in guten Zeiten über 300.000,- € Umsatz gemacht. Doch die Krise hatte auch ihn erwischt, die letzten Zahlen seine Buchhaltung weisen einen Verlust aus. Und da die Berechnung des Krankengeldes bei gesetzlichen Kassen nach § 47, Abs. 4 Satz 2 SGB-VI auf das tatsächliche vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Einkommen abzielt, geht der in Not geratene Gastwirt jetzt leer aus. Dabei interessieren die AOK weder die fast fünfzig Beitragsjahre, noch der Umstand, dass seine privaten Lebensführungskosten weiterlaufen. Damit noch nicht genug: Eine Prüfung weiter zurück liegender Zeiträume könne auch dazu führen, daß er bereits erhaltenes Krankentagegeld wieder zurückzahlen muss.
Auch die neu gestaltete Mitversicherung von Krankengeld über Wahltarife ändert an diesem Grundsatz nichts. So bietet z.Bsp. die BKK Hoesch Ihren Kunden die Absicherung eines Tagegeldes in sieben Tarifstufen, von 30,- € bis maximal 90,- € je Krankheitstag an. Doch weiter unten im Text steht: „Das Mitglied hat auf Verlangen der Betriebskrankenkasse sein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen in geeigneter Form (z.B. Einkommensteuerbescheid) nachzuweisen. … Sofern das Mitglied negatives Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen erwirtschaftet, besteht kein Anspruch auf Krankengeld.“
Fazit: Wir meinen, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt agiert ähnlich wie SED Chef Walter Ulbricht Anfang der 60er:“Niemand in der DDR hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“
Tatsächlich erstickt Frau Schmidt auch die kleinsten Ansätze von Wettbewerb im Gesundheitsweisen. Die Gleichschaltung der gesetzlichen Kassen in Form eines Einheitsbeitrages durch die Einführung des Gesundheitsfonds sind nur das letzte Beispiel in einer langen Kette von Fehlentscheidungen. Die Folge sind immer schneller steigende Kassenbeiträge bei gleichzeitig sinkendem Leistungsniveau (z.B. Streichung von Brillen- oder Zahnersatzleistungen). Damit die Versicherten nicht in Scharen zu den Privaten Krankenversicherungen überlaufen, wird die „Mauer“ um die eingeschlossenen GKV-Versicherten immer höher gezogen, der Wechsel zur Versicherungsfreiheit verwehrt.
Die Bundestagswahl im Herbst bietet allen Bürgern die Chance, den unseligen "Gesundheitssozialismus" von Frau Schmidt zu stoppen.
 |