| Arzt |
Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten. Überweisung erforderlich bei Arzt-Wechsel. Praxis-Gebühr von 10 € pro Quartal. |
Freie Arzt-Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Arzt-Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich. |
| Heilpraktiker |
keine Leistung |
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern. |
| Alternative Heilmethoden |
keine Leistung |
Kostenerstattung bis zu 100 % möglich |
| Arznei- und Verbandmittel: |
Verschreibungs-Verbot für diverse Arzneimittel. Zuzahlungen von 10% des Preises, jedoch mind. 5 € und max. 10 € pro Arzneimittel. |
Freie Verschreibungs-Möglichkeit aller anerkannten Arzneimittel. Kostenerstattung bis zu 100%. |
| Sehhilfen, Brillen und Kontaktlinsen: |
Keine Leistungen. |
Brillengestell: Kostenerstattung bis zu 300 €. Brillengläser und Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100% möglich. |
| Heilmittel (z.B. Massagen, Kranken-Gymnastik): |
Zuzahlungen von 10% der Kosten des Mittels bzw. der Leistung; zuzüglich 10 € je Verordnung. |
Kostenerstattung bis zu 100%. |
| Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl etc.): |
Zuzahlungen von 10% für jedes Hilfsmittel; jedoch mind. 5 € und max. 10 €. |
Kostenerstattung bis zu 100%; je nach Anbieter die neuesten Hilfsmittel ohne Einschränkung. |
| Zahnarzt: |
Erstattung zweckmäßiger und wirtschaftlicher Leistungen durch Kassen-Zahnarzt. |
Freie Wahl des Zahnarztes Zahn-Behandlung: Kostenerstattung bis zu 100%. Je nach Anbieter auch Inlays/Onlays aus Gold und Keramik. |
| Zahnersatz: |
Befundbezogener Festzuschuss (Festbetrag) für die Regel-Versorgung; bei besseren Versorgungsarten z.B. Implantaten hohe Zuzahlungen. |
Kostenerstattung bis zu 90% (Implantate und Edelmetalle) möglich. |
| Krankenhaus: |
Unterbringung im Mehrbett-Zimmer Zuzahlung von 10 € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Freie Wahl des Krankenhauses Freie Arzt-Wahl (Chefarzt) Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbett- Zimmer. |
| Abrechnung/Honorare: |
Der einzelne Arzt rechnet seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen-Vereinigung ab. Die Abrechnung erfolgt in Punkten, nicht in Euro. Die Punkte je Leistung sind im einheitlichen Bewertungs- Maßstab (EBM) verbindlich festgeschrieben. Die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine jährliche Pauschale pro Versicherten an die Ärzteschaft. Sie bezahlen diese Pauschale ausschließlich für Beitragszahler. Die Bezahlung für mitversicherte, aber nicht beitragszahlende Familienangehörige – zum Beispiel Kinder oder Ehepartner – ist hierin enthalten. |
Der einzelne Arzt erstellt seine Rechnung nach der Gebühren-Ordnung für Ärzte/Zahnärzte. Dabei werden auch besondere Behandlungen berücksichtigt und der Arzt hat die Möglichkeit entsprechend seines Aufwandes die Leistungen zu berechnen. |
| Ausland: |
Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht |
Versicherungsschutz gilt in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung; Weltgeltung auch ohne zeitliche Begrenzung möglich. |
| Finanzierung/Kalkulation: |
Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren). Zusatzbeiträge durch den Gesundheitsfonds ab 2009 wahrscheinlich. |
Bildung von Alterungsrückstellungen, d.h. ein Teil des Beitrages wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren). |
| Beiträge: |
Beitrag ist abhängig vom Einkommen (Solidaritätsprinzip). |
Beitrag ist abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Leistungsumfang (Äquivalenzprinzip). |
| Beitragsrückerstattung: |
Keine Beitragsrückerstattung. |
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen. |