Vorsicht Vertreter
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Geschrieben von: Axel Schwiersch   
Ein Vertreter einer Versicherungsgesellschaft ist Handelsvertreter nach § 84 HGB. Seine Aufgabe ist es, die Produkte/Tarife seines Versicherers zu verkaufen. Das muss nichts Schlechtes sein, engt aber die Beratungsmöglichkeiten stark ein. Denn bei rd. 50 privaten Krankenversicherungsunternehmen muss er Ihnen rd. 98 % der Tarife und die ggf. besseren Leistungen der Konkurrenz verschweigen.


Ein Versicherungsmakler bringt im Vergleich dazu zwei entscheidende Vorteile im Hinblick auf Beratungsleistungen mit:

  1. Er hat den Überblick über den gesamten Versicherungsmarkt und kann dabei "Rosinenpicker" spielen, also die besten Tarife heraus suchen.

  2. Er haftet deutlich umfangreicher für seine Beratung und das weiß er auch. Daher darf man davon ausgehen, dass die Beratungsqualität tendenziell deutlich höherwertiger sein wird.

Aber auch bei Versicherungsmaklern gilt: Sie erhalten in den meisten Fällen kein direktes Beratungshonorar sondern eine Provision vom Versicherer. Und die fällt bei manchen Versicherern deutlich höher aus, als bei anderen  - und nicht jeder ist gegen alle finanziellen Verlockungen immun.

Ein seriöser Makler wird daher in einem schriftlichen Beratungsprotokoll detailliert nach Ihren Leistungswünschen fragen und seinen Rat zu einem Versicherer und Tarif für Sie schlüssig und nachvollziehbar begründen.

Unser TIPP:

Ziehen Sie einen Versicherungsmakler mit qualifizierter Berufsausbildung zu Rate. Dieser sollte mindestens eine Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann (IHK) abgeschlossen haben, besser noch zum Versicherungsfachwirt (IHK). Fragen Sie explizit nach der Berufsausbildung. So stellen Sie sicher, eine qualifizierte und bestmögliche Beratung zu erhalten.

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